Den Landschaftswandel gestalten!

Potentiale der Landschafts- und Raumplanung zur modellhaften Entwicklung und Gestaltung von Kulturlandschaften vor dem Hintergrund aktueller Transformationsprozesse

Auftraggeber
Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Projektzeitraum
2012 - 2014

Projektpartner
AGL, Saarbrücken, Technische Universität Dresden, Universität Kassel

Fläche
Bundesrepublik Deutschland

Bearbeitet durch
Hage, Galandi, Hoppenstedt, Stemmer

Schwerpunkte:

  • Analyse der durch die Erneuerbaren Energien induzierten Landschaftswandelprozesse, Analysieren und Bewerten geeigneter planerischer Herangehensweisen
  • Untersuchung und Bewertung geeigneter planerischer Herangehensweisen
  • Analyse von 46 Regionalplänen und 35 Landschaftsrahmenplänen
  • Online-Befragung der Träger der Regional- und Landschaftsrahmenplanung
  • Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung und Fortschreibung der Landschaftsrahmenplanung
  • Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung und Fortschreibung der Regionalplanung
  • Besonderheit: gemeinsame Diskussion der Wandelprozesse aus Sicht der Raumplanung und der Landschaftsplanung

Ziel: Ziel des Projektes war es, zu analysieren, welche Steuerungspotenziale zum landschaftsverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien angesichts der naturschutz- und planungsrechtlichen Möglichkeiten vorhanden sind und welche Empfehlungen zur Fortschreibung von Landschaftsrahmen- und Regionalplänen zu geben sind.

Vorgehen: Die Analyse basierte auf einer bundesweiten Auswahl aktueller Regional- und Landschaftsrahmenpläne. DesWeiteren wurde eine Onlinebefragung der Träger der Regionalplanung und der Landschaftsrahmenplanung durchgeführt, um die aktuell in der Praxis angewandten Strategien und Maßnahmen zur Steuerung der Erneuerbaren Energien zu identifizieren.

Ergebnisse Steuerung Erneuerbarer Energien: Die Analyse ergab, dass ein breites Reportoire an Möglichkeiten zur Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien zur Verfügung steht. Das Steuerungspotenzial der vorhandenen regionalplanerischen Instrumente wird jedoch meist nicht voll ausgeschöpft. Die oft heterogenen landschaftsplanerischen Instrumente sollten künftig ihrer Aufgabe gerecht werden und wesentliche Grundlagen für die Regionalplanung zu Natur und Landschaft bereitstellen. Diese Grundlagen müssen der Fachverwaltung „Naturschutz und Landschaftspflege“ noch mehr als Handlungsorientierung  dienen.

Ergebnisse der Befragung der Träger der Regional- und Landschaftsrahmenplanung: Öffentlichkeitsbeteiligung und informelle Planungen sind insbesondere in der Regionalplanung wichtige Ansätze. Die Regionalplanung vollzieht die Steuerung der erneuerbaren Energien vor allem über die Formulierung von Zielen und Grundsätzen sowie die Festlegung von Vorranggebieten. In der Landschaftsrahmenplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus weniger verbreitet. Die Landschaftsrahmenplanung trifft zu den erneuerbaren Energien überwiegend keine Aussagen.

Handlungsempfehlungen: Die Ergebnisse zeigen ein breites Repertoire an Steuerungsmöglichkeiten für die Instrumente auf:

Weiterentwicklung und Fortschreibung der Landschaftsrahmenplanung

  • fachliche Begründung landschaftsbezogener Ziele und Bewertungen sorgfältig offenlegen
  • „Landschaft“ als spezifisches Schutzgut in Text und Karte stärken
  • Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber Raumnutzungsansprüchen herausarbeiten
  • Grundlage für eine qualifizierte Vorbereitung raumbezogener Steuerungsinstrumente bieten
  • Fortschreibung des LRP spätestens alle 10 Jahre; modulartige Ergänzungen in räumlichen oder sachlichen Teilbereichen

Weiterentwicklung und Fortschreibung der Regionalplanung

  • Unterscheidung zwischen einer Steuerung durch den Regionalplan als Teil der Raumordnung und einer Entwicklung des Raumes auf regionaler Ebene durch informelle Konzepte
  • insbesondere bei der Ausweisung von Vorranggebieten eine differenzierte Ausgestaltung von Raumfunktionen mit präzisen textlichen Festlegungen tätigen
  • Bei besonderer Raumnutzungsdynamik auch Fachkonzepte heranziehen und Verknüpfungen mit den Landschaftsrahmenplan gewährleisten
  • Die Landschaftsrahmenplanung als fachliche Grundlage berücksichtigen
  • (Kultur)landschaft auf der lokalen Ebene in den Fokus setzen