Energetische Biomassennutzung im Landschaftsplan

Beispiel Rheinfelden

Auftraggeber
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Projektzeitraum
2009 - 2010

Projektpartner
Universität Freiburg i.Br.

Fläche
6284 ha

Bearbeitet durch
Hage, Ahlborn, Galandi, Rabus

Schwerpunkte:

  • Betrachtung verschiedener Facetten der energetischen Biomassennutzung sowie von Werthölzern in einem Landschaftsplan am Beispiel der VVG Rheinfelden-Schwörstadt
     
  • Planerischer Konzeptansatz zur energetischen Biomassenutzung im Landschaftsplan der VVG Rheinfelden-Schwörstadt mit Schwerpunktsetzung auf Kurzumtriebsplantagen und Energiemais
  • Überlegungen zu einer energetischen Nutzung von Biomassereststoffen (Landschaftspflegematerial)
  • Überlegung zu Agroforstkonzepten mit Schwerpunktsetzung auf Wertholzpflanzungen
  • Ableiten allgemeiner Empfehlungen für die kommunale Landschaftsplanung
  • Eine Besonderheit des Projektes stellen die Darstellungen unterschiedlicher Facetten der energetischen Biomassenutzung und des Wertholzanbaus dar.

Durch die Zielsetzung der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix zu erhöhen, werden immer mehr Flächen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe genutzt. Landschaftsuntypische Pflanzenarten wie Energiemais, Chinaschilf oder Knöterich sowie ungewohnte Anbauweisen wie Kurzumtriebsplantagen bilden bis dato nicht gekannte Flächennutzungen und können die Landschaft prägen. Durch die enorme Wuchshöhe, –schnelligkeit und Erntehäufigkeit der Pflanzen verändern sich die Kulturlandschaften laufend.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage von Möglichkeiten einer steuernden Einflussnahme auf den Anbau nachwachsender Rohstoffe und des Beitrags eines Landschaftsplans hierzu. In den Zielsetzungen des § 1 (3) 4 BNatSchG wird „dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien“ eine besondere Bedeutung beigemessen. Im Landschaftsplan können sowohl Aspekte des Anbaus nachwachsender Rohstoffe als auch des sonstigen in der Kommune verfügbaren Potenzials an energetisch nutzbarer Biomasse bearbeitet und in Bezug zur Sensitivität von Natur und Landschaft gesetzt werden. In einem zielorientierten Leitbild und in dem darauf fußenden Handlungsprogramm werden Empfehlungen zum Anbau nachwachsender Rohstoffe und zu Möglichkeiten der Nutzung von Biomassereststoffen gegeben.

Folgende Möglichkeiten bietet der Landschaftsplan:

  • Er stellt den Naturschutzbehörden Grundlagen für Stellungnahmen und Beurteilungen beispielsweise im Hinblick auf die Anzeigepflicht für Kurzumtriebsplantagen bereit.
  • Der Anbau nachwachsender Rohstoffe birgt sowohl Chancen als auch Risiken in Hinblick auf die Entwicklung von Natur und Landschaft. Der Landschaftsplan gibt Empfehlungen zur möglichen Ausgestaltung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe. Im Beispiel VVG Rheinfelden-Schwörstadt waren dies Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsysteme mit Werthölzern.
  • Mit den Inhalten des Landschaftsplans kann eine Diskussion mit den Landwirten befördert werden. In der Studie werden Anregungen gegeben, wie eine engere Zusammenarbeit aussehen könnte.

Der Landschaftsplan bietet auch die Grundlagendaten für eine Biomassereststoff-Potenzialanalyse. Hierdurch ist es möglich, das räumliche Aufkommen von Biomassereststoffen und ihre Eignung für eine energetische Verwertung aufzuzeigen. Eine mögliche Herangehensweise ist am Beispiel der VVG Rheinfelden-Schwörstadt erprobt worden. Der Landschaftsplan als Gesamtkonzept für Natur und Landschaft einer Kommune kann eine ordnende Funktion übernehmen:

  • Welche Art der Biomassenutzung ist wo in der Gemeinde sinnvoll?
  • Wo ist der Anbau von bestimmten Arten zur Biomassenutzung aus Sicht von Natur und Landschaft ungünstig?
  • Was ist das Entwicklungsziel der Gemeinde und wie kann es durch den Anbau nachwachsender Rohstoffe unterstützt werden?
  • Wo sind bislang nicht genutzte Potenziale, durch deren Nutzung ein Betrag zum Klimaschutz geleistet werden kann?

Im Rahmen der fachlichen Erarbeitung und des Diskussionsprozesses eines Landschaftsplanes können natur- und landschaftsverträgliche Lösungen vorangebracht werden. Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ist rechtlich derzeit räumlich kaum steuerbar.