Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Regionalplans Rohstoffsicherung Hochrhein-Bodensee

- Beiträge zur Thematik Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt und Natura 2000 Prüfung

Auftraggeber
Regionalverband Hochrhein-Bodensee

Projektzeitraum
2017 - 2020

Fläche
2756 km²

Bearbeitet durch
Hage, Bachmann, Baeumer, Rabus

Schwerpunkte:

  • Erarbeitung von Beiträgen für den Arten- und Habitatschutz im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Teilregionalplans als Unterstützung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee
     
  • Zusammenstellen aller Daten für die Prüfung des Arten- und Gebietsschutzes in Vorhabenbereichen der Rohstoffsicherung
  • ebenenspezifische Natura 2000-Prüfungen betroffener Gebiete
  • ebenenspezifische Prüfungen von Auswirkungen der Vorhaben auf artenschutzrechtliche Bestimmungen des besonderen und strengen Artenschutzes
  • Prüfung der Umweltauswirkungen für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt einschließlich potenzieller ökologischer Schäden
  • Entwickeln von Vorschlägen zu Vermeidungs-, Minimierungs-, Kohärenz-/CEF-Maßnahmen
  • Dokumentation der Ergebnisse in gebietsbezogenen Steckbriefen, kartographischen Abbildungen sowie Textbeiträgen zum Umweltbericht

Die Fortschreibung des Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffe Hochrhein-Bodensee ist Aufgabe der Verwaltungsstelle des Regionalverbandes; zur Bewältigung der Strategischen Umweltprüfung bedarf es insbesondere im Bereich des Arten- und Gebietsschutzes einer Unterstützung durch Fachleute.

HHP war mit sämtlichen Prüfungen des Arten- und Habitatschutzes im Rahmen der SUP des Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffe betraut. Hierzu wurden in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung und dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee Beiträge zur Bewertung des Schutzguts Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, der Natura 2000-Verträglichkeit, dem besonderen und strengen Artenschutz sowie zu potenziellen ökologischen Schäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes erarbeitet.

Für die Betrachtungen der Natur- und Artenschutzbelange in den einzelnen Gebieten zum Abbau und zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe sind folgende Arbeitsschritte erforderlich:

  • Prüfung der Betroffenheit des Schutzguts Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt inklusive der Umwelthaftungsbelange sowie eine Natura 2000-Vorprüfung, also auch eine Betrachtung des besonderen Artenschutzes für alle vorgesehenen Abbau- und Sicherungsgebiete.
  • vertiefte, ebenenspezifische Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit und des besonderen und strengen Artenschutzes für diejenigen Gebiete, bei denen erhebliche Konflikte mit dem Arten- und Habitatschutz nicht grundsätzlich auszuschließen sind.
  • Einzelfallbetrachtung: Bewertung der Natura 2000-Verträglichkeit und des besonderen und strengen Artenschutzes mit Hilfe einer Bewertungsmatrix mit einer Unterscheidung in vier Fallkategorien.
  • Für die Rohstoff-Sicherungsgebiete wird aufgrund des längeren Planungszeitraumes, in welchem sich Lebensraumbedingungen stark verändern können, zunächst eine Vorprüfung durchgeführt. Erforderlich ist es, zum Zeitpunkt der Planaufstellung bekannte, erhebliche Beeinträchtigungen ausschließen zu können. Ist dies nicht gegeben oder stehen die Sicherungsgebiete im räumlichen Verbund mit potenziellen Abbaugebieten, sind auch sie einer vertieften Prüfung zu unterziehen. So können bereits auf Ebene der Regionalplanung erkennbare Konflikte vermieden bzw. minimiert werden und entsprechende Anpassungen des Flächenlayouts erfolgen.
  • Die Bewertung der Betroffenheit des Schutzguts „Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt“ erfolgte in Anlehnung an das Vorgehen einer ökologischen Risikoanalyse in einem mehrstufigen Prozess. Hierzu wurden die Restriktionskriterien zunächst durch ein „Ampelsystem“ in Verbindung mit quantitativen Erheblichkeitsschwellen unterschiedlich stark gewichtet.

Die Besonderheit bei der Erarbeitung von Beiträgen für den Arten- und Habitatschutz im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Teilregionalplans Rohstoffsicherung ist die Bearbeitung der fachlichen Elemente in sehr enger Abstimmung mit dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee und den Naturschutzbehörden. Ziel war nicht die Erstellung eines eigenständigen Gutachtens, sondern eine methodische und fachliche Beratung des Regionalverbands sowie die passgenaue Erarbeitung von Einzelelementen. Dieses konnte aufgrund des guten ‚Hand-in-Hand‘- Austausches zwischen HHP und dem Regionalverband zielführend erfolgen.