Windenergiekonzeption in der Raumschaft Baden-Baden
Kommunale Windenergiekonzeption in der Raumschaft der Stadt Baden-Baden, der Städte und Gemeinden des Landkreises Rastatt und angrenzender Kommunen
Auftraggeber
Stadt Baden-Baden
Projektzeitraum
2012 - 2014
Fläche
1022 km²
Bearbeitet durch
Hage, Ahlborn, Rabus
Schwerpunkte:
- Entwicklung einer interkommunalen Konzeption für die Windenergienutzung in der Raumschaft Landkreis Rastatt, Stadtkreis Baden-Baden und angrenzenden Kommunen
- Aufbereitung der Sachzusammenhänge einer möglichen Steuerung von Windenergieanlagen im Rahmen einer Potenzialstudie
- Aufbereitung der Grundlagen sowie Erarbeitung einer Methodik zur Ableitung von Konzentrationsflächen
- Identifizierung von zwölf Suchräumen
- Vertiefende Untersuchungen der Suchräume im Hinblick auf das anschließende FNP-Verfahren in den einzelnen Kommunen, wie z.B. zum Artenschutz und Schutzgut Landschaft
- Abstimmungen mit den beteiligten Kommunen und deren Flächennutzungsplaner/innen; Bereitstellung von Geodaten für die FNP-Verfahren
- Das Projekt ist Ausgangspunkt für eine gemeinsame Diskussion und Abstimmung der Thematik von 30 Kommunen sowie einer Vielzahl an FNP-Verfahren.
Anlass: Das Ziel der Bundesregierung, die CO2-Emissionen zu reduzieren, hat in den vergangenen Jahren zu einem staatlich verstärkt geförderten Ausbau der Windenergienutzung geführt. Als ein Bestandteil der Klimaschutzpolitik erfolgt dieser Ausbau unter der Prämisse, eine umweltfreundliche Ergänzung zur konventionellen Energieerzeugung bereitzustellen. Windenergienutzung kann hierzu einen Beitrag leisten. Windkraftanlagen dürfen jedoch räumlich nicht ungeordnet installiert werden, sondern sollten vielmehr im Interesse einer landschaftsverträglichen Nutzung der Windenergie an geeigneten Standorten gebündelt und damit zugleich in anderen Bereichen ausgeschlossen werden.
Studie zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung: In Baden-Württemberg wurde 2002 im Landesplanungsgesetz festgelegt, die planerische Steuerung für den Betrieb von Windenergieanlagen den Regionalverbänden zuzuweisen. Die Landesregierung hat das Landesplanungsgesetz am 9.5.2012 geändert, hebt die Regionalpläne zum 31.12.2012 auf und sieht eine Festlegung von Ausschlussgebieten in künftigen Regionalplänen nicht mehr vor. Mit dieser Änderung soll die Windenergie prinzipiell unterstützt und den Kommunen mehr Möglichkeit für die Errichtung von Windenergieanlagen einberaumt werden. Der Stadtkreis Baden-Baden, die Städte und Gemeinden des Landkreises Rastatt sowie weitere angrenzende Kommunen des Landkreis Calw und des Ortenaukreises haben sich dieser Aufgabe gestellt und in einem ersten Schritt eine gemeinsame Konzeption für die Raumschaft erarbeitet.
Vorgehen: Aufbauend auf einer umfassenden Bestandsbetrachtung und einem abgestimmten Leitbild zur Entwicklung der Windenergie wurden die zahlreichen potenziellen Windnutzungsgebiete einer ersten, auf einheitlichen Kriterien basierenden Beurteilung unterzogen. Hierbei konnten Gebiete mit relativ geringem und hohem Konfliktpotential identifiziert werden. Nach Veröffentlichung des Windenergieerlasses Anfang Mai 2012 wurde das Konzept nach den vorgegebenen landesweiten Prüfkriterien überarbeitet. Für die Raumschaft wurden schließlich 12 zusammenfassende Suchräume definiert, in denen ein Ausbau der Windenergie sinnvoll bzw. möglich erscheint. Diese Suchräume wurden im Rahmen einer vertieften Betrachtung differenzierter untersucht.
Diese vertieften Betrachtungen stellen eine wichtige Grundlage für die anschließenden FNP-Verfahren dar. Bevor die Suchräume als Konzentrationszonen in den Flächennutzungsplänen der Kommunen planungsrechtlich dargestellt werden können, bedarf es einer vertieften lokalen Betrachtung. So werden z. B. die Erschließungsmöglichkeiten, Artenschutzbelage oder Fragen des Landschaftsbildes auf gemeindlicher Ebene detailliert geprüft. Die Raumschaft trägt mit ihrem abgestimmten Vorgehen dazu bei, das landespolitische Ziel zu erfüllen, bis 2020 mindestens 10% des Strombedarfs aus Windenergie zu decken.