Industriegebiet Rheinfelden-Süd

Grünordnung und Umweltprüfung Bebauungsplan

Auftraggeber
Stadt Rheinfelden

Projektzeitraum
2009 - 2012

Projektpartner
Kramer, Dipl. Biologe

Fläche
38 ha

Bearbeitet durch
Hage, Mall-Eder, Rabus

Schwerpunkte:

  • Durchführung der Umweltprüfung für das GI Rheinfelden-Süd, Erarbeitung des Grünordnungsplans, Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen und Verfahrensbegleitung
     
  • Analyse der Schutzgüter der Landschaftsplanung, ergänzt um die Schutzgüter der Umweltprüfung
  • Erarbeitung eines grünordnerischen Leitbilds
  • Bearbeitung der Aspekte der Eingriffsregelung
  • Einbindung von Fachgutachten
  • Umfassende Artenschutzkartierungen und Aufzeigen von Lösungsstrategien
  • Durchführung einer Umweltprüfung
  • Eine Besonderheit des Projektes stellen die umfassenden Lösungsstrategien im Artenschutz sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Fachleute zusammen mit Stadtverwaltung, Fachbehörden und Politik dar.

An der neuen Brücke über den Rhein und somit am Grenzübergang zur Schweiz hat die Stadt Rheinfelden die Ansiedlung eines Logistikzentrums und weiterer gewerblichen Ansiedlungen geplant. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird durch Aussagen zur Umwelt und zur Grünordnung begleitet. Aufgrund thematischer Überschneidungen wird der Grünordnungsplan in den Umweltbericht zum Bebauungsplan integriert. Die spezielle Lage erfordert zum einen das Einbringen von gestalterischen und auch ökologisch sinnvollen Vorschlägen für das Gebiet und seine Randlagen, zum anderen sind mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, den Artenschutzbestimmungen und der baurechtlich veranlassten Umweltprüfung Prüfaufgaben einzubeziehen. Die Umweltprüfung wurde durch Fachgutachten zur Fauna, Niederschlagwasserversickerung, Klima, Schall unterstützt.

In einem ersten Schritt der planerischen Begleitung wurden aufbauend auf der Analyse und den Zielen von Natur, Landschaft und Umwelt grünordnerische Leitvorstellungen entwickelt. Da die vorgezogenen Maßnahmen zum Erhalt der Population (CEF-Maßnahmen) nicht wirksam waren, wurde das Gebiet auf den östlichen Bereich reduziert. Die sehr intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Fachleute zusammen mit Stadtverwaltung, Fachbehörden und Politik hat zu zahlreichen Verbesserung der Konzeption geführt. Hinzuweisen ist v.a. auf folgende Punkte:

  • Artenschutz: Die Realisierung des Industriegebietes war an eine Lösung von artenschutzrechtlichen Fragen gebunden. Betroffen sind insbesondere Arten der Avifauna, wie Feldsperling, Feldlerche, Goldammer, Neuntöter sowie Sumpfrohrsänger. Als problematisch erwies sich in Bezug auf die gewerbliche Ansiedlung insbesondere die Populationen der Feldlerche sowie des Neuntöters. Die notwendigen CEF-Maßnahmen und die vorgezogene funktionserhaltende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme sind durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Rheinfelden und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Lörrach vertraglich gesichert.
  • Landschaft: Das Vorhaben ist mit großen Kubaturen in der Landschaft verbunden. Diese in die Landschaft einzubinden betrifft auch Anforderungen an die Architektur und Farbgebung. Eine besondere Rolle kommt der äußeren Eingrünung und Durchgrünung entlang der Erschließungsstraßen des Gebietes zu.
  • Klima: Die Situation im Rheintal ist nachweislich klimatisch problematisch. Auch die Bebauung im Bereich des Industriegebietes trägt zu einer weiteren Verschlechterung bei. Eine Durchgrünungist deshalb von hoher Bedeutung, um die Situation zu verbessern.
  • Minimierungsmaßnahmen: Durch die Maßnahmen innerhalb des Gebiets können die Eingriffe in das Schutzgut Biotope ausgeglichen werden. Defizite bestehen insbesondere für den Boden-Wasserhaushalt sowie für die Schutzgüter Klima und Landschaft. Hierfür sind zusätzliche Maßnahmen außerhalb des Gebiets erforderlich.
  • Externe Ausgleichsmaßnahmen: Zentraler Ansatz zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt ist die Ausgestaltung der Grünzone im Osten des Gebiets. Der externe Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen konnte durch Maßnahmen des Ökokontos gedeckt werden.