Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie mit Umweltprüfung VVG Gernsbach

Auftraggeber
VVG Gernsbach

Projektzeitraum
2013 - 2015

Fläche
10823 ha

Bearbeitet durch
Hage, Rabus

Schwerpunkte:

Erarbeitung des sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der VVG Gernsbach sowie Betreuung des Verfahrens

  • Durchführung der Umweltprüfung; Erstellung eines Umweltberichts
  • Vertiefende Untersuchungen zum Artenschutz, zur Landschaft und Kulturgütern
  • Visualisierungen von Standortalternativen
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit
  • Abstimmungen mit Fachverwaltungen, Behörden und der Genehmigungsbehörde
  • Durchführung von Workshops und Sitzungen der politischen Gremien der Mitgliedsgemeinden
  • Durchführung von Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung

Mit dem Wechsel der Landesregierung Baden-Württembergs 2011 wurde auch das Landesplanungsgesetz geändert. Die bis dahin geltenden raumordnerischen Aussagen der Regionalpläne zur Nutzung der Windenergie in Form von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung, wurden im Zuge der Gesetzesänderung aufgehoben. Als Konsequenz daraus wurde die Steuerung der Windenergie im Wesentlichen auf die kommunale Planungsebene verlagert. Die Erstellung von Sachlichen Teilflächennutzungsplänen Windkraft ermöglicht den Kommunen seither eine Steuerung der Windenergienutzung auf ihrer Gemarkung.

Grundlagen: Der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft in der VVG Gernsbach ging eine Gesamtkonzeption auf interkommunaler Ebene voraus. Mit der Gesamtkonzeption einigten sich 30 Kommunen der Raumschaft Landkreis Rastatt, Stadtkreis Baden-Baden und angrenzende Kommunen auf eine abgestimmte Vorgehensweise zur Steuerung der Windenergienutzung in der Raumschaft.

Vorgehen: Wichtig für die Rechtssicherheit eines Teilflächennutzungsplans Windkraft ist ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept. Hier wurde bei der flächendeckenden Überprüfung des gesamten planungsrechtlichen Außenbereichs auf geeignete und nicht geeignete Standorte für WEA, eine erste, umfassende Abwägung aller berührten öffentlichen und erkennbaren privaten Belange vorgenommen.

Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgte in sechs Schritten im Wege der Abschichtung bis zur abschließenden Planungsentscheidung (Trichtermethodik). Diese Einengung wurde v. a. unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit vorgenommen:

  • Ermittlung ausreichend windhöffiger Standorte für Windenergieanlagen
  • Ermittlung von Tabu- und Ausschlussflächen aufgrund sachlicher und rechtlicher Gründe: Ausschluss aufgrund zu geringer Windhöffigkeit; Ausschluss aufgrund eindeutiger rechtlicher Gründe- harte Kriterien; Ausschluss aufgrund besonderer städtebaulicher Leitlinien – weiche Kriterien
  • Ermittlung potenzieller Windnutzungsgebiete: Überlagerung der Ergebnisse der vorangegangenen beiden Schritten
  • Bewertung der Suchräume in mehrstufiger Einzelfallbetrachtung; ggf. Ausschluss aufgrund von im Einzelfall geprüften Flächen und Kriterien
  • Ableitung und Begründung von Konzentrationsflächen Windenergie
  • Nachweis, dass die vorgesehene Ausweisung der Windenergienutzung den rechtlich geforderten „substanziellen Raum“ gibt

Der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen heraus, die die Ausführung des FNPs auf die Umwelt hat. Zudem werden Alternativen beschrieben und bewertet.

Neben der Analyse der Auswirkungen des FNPs auf die einzelnen Schutzgüter des UVPG empfiehlt es sich, je nach räumlichen Gegebenheiten, weitere Untersuchungen und Darstellungen einzubeziehen. Für die VVG Gernsbach wurden folgende Aspekte vertiefend betrachtet:

  • Auswirkungen auf windkraftempfindliche Brutvogel- und Fledermausarten
  • Verdeutlichung der landschaftlichen Veränderungen anhand Visualisierungen und Sichtbarkeitsanalysen
  • Auswirkungen auf geschützte Kulturdenkmale, wie bspw. Schloss Eberstein