Leitfaden kommunale Landschaftsplanung Baden-Württemberg

Auftraggeber

Projektzeitraum
2005 - 2009

Fläche
35751 qkm

Bearbeitet durch
Hage, Bachmann, Galandi, Kotzold, Mall-Eder, Rabus, und andere

Schwerpunkte:

  • Konzeptionelle Weiterentwicklung der Landschaftsplanung in Baden-Württemberg und Erarbeitung eines Leitfadens
  • Darstellung der Ziele und Aufgaben eines Landschaftsplans
  • Rechtliche Anforderungen eines Landschaftsplans
  • Qualitätssicherung durch eine einheitliche Grundstruktur eines Landschaftsplans: Planungsphasen Orientierung, Analyse, Ziele, Leitbild, Handlungsprogramm, Beobachtung
  • Systematische Darstellung erforderlicher Sachinhalte; Führung des Anwenders durch die Planungsphasen eines Landschaftsplans
  • Vorgehen und Möglichkeiten der Erweiterung durch zusätzliche Bausteine und Schwerpunktsetzungen
  • Darstellung von Best Practice-Beispielen der kommunalen Landschaftsplanung
  • Darstellung der Möglichkeiten von Partizipation und Mitwirkung
  • Bereitstellung von Checklisten und Arbeitsmaterialien
  • Umfassender Abstimmungsprozess mit der Wissenschaft, Fachbehörden und Praktiker

Herausforderung Landschaftsplanung: Die Landschaftsplanung ist das zentrale, vorsorgeorientierte Planungsinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege. Mit der Landschaftsplanung wird ein ganzheitlicher, flächendeckender Ansatz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft verfolgt. Zum einen weitet sich die Landschaftsplanung immer mehr zu einem umfassenden Kommunikations-, Planungs-, Entscheidungs- und Handlungsprozess, in dem Verhandlungen und Abstimmungen einen wachsenden Stellenwert erhalten, aus. Zum anderen erfordern europarechtliche Anforderungen und Regelungen wie Natura-2000, die SUP, die Wasserrahmenrichtlinie oder auch die europäische Landschaftskonvention eine Anpassung und Neuausrichtung der Landschaftsplanung.

Zielsetzung: Das Forschungsprojekt beinhaltet  die Diskussion einer Weiterentwicklung der Landschaftsplanung in Baden-Württemberg in Richtung einer multifunktionalen und modularen Planungsstrategie und eines kommunikativen und partizipativen Prozesses. Gefordert ist hierbei eine Landschaftsplanung, die sich stärker als bisher als ein modular aufgebautes, politik- und bürgerberatendes Instrument versteht. Die Landschaftsplanung kann mit ihren querschnittsorientierten und methodischen Stärken sowie auch ihrer gesetzlichen Verankerung einen wesentlichen Beitrag und den Rahmen für einen Nachhaltigkeitsprozess in der Kommune beisteuern. Sie muss sich hierbei von der bisher vorherrschenden Vorstellung eines finalen Plans lösen, um sich hin zu einem multifunktionalen Informationssystem und dem Management eines Planungsprozesses zu entwickeln.

Neuer Ansatz der Landschaftsplanung: Vor dem Hintergrund heutiger und zukünftiger Anforderungen an die Landschaftsplanung wurden folgende Ausrichtungen und Bausteine entwickelt:

  • Orientierungsphase: Die verschiedenen Phasen eines Landschaftsplanes werden nach den Anforderungen des konkreten Planungsfalls bedarfsgerecht entwickelt. In einer Orientierungsphase werden die fachlichen und rechtlichen Erfordernisse wie auch die Wünsche der Kommune ermittelt.
  • Der Landschaftsplan: Der Landschaftsplan bereitet die inhaltlichen Grundlagen und Zusammenhänge von Natur und Landschaft auf. Er stellt darüber hinaus den koordinativen Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung dar.
  • Landschaftsplan Erweiterungen: Die für eine spezielle Kommune notwendigen vertiefenden und räumlich differenzierten Zusatzelemente finden hier ihren Platz. Die einzelnen Bausteine bilden die multifunktionale Basis der Landschaftsplanung.
  • Landschaftsplan Datentechnik: Die Landschaftsplanung ist auch durch eine umfangreiche Datentechnik geprägt. Die Ausgestaltung des Datensystems des Landschaftsplans wird bereits bei der Bearbeitung der Orientierungsphase mit allen an der Planung Beteiligten abgestimmt.
  • Landschaftsplan – Planungsprozess und Beteiligung: Die Prozesselemente des Landschaftsplans sind in ihrer Ausgestaltung abhängig von der örtlichen Problemlage und den Notwendigkeiten. Die Möglichkeiten und Wünsche der Akteure bilden die Grundlage für angepasste Beteiligungsformen.

Der 2009 veröffentlichte Leitfaden wurde 2018 fortgeschrieben und ergänzt.